Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Das Gesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)) vom 30.1.2002 (BGBl I 570) m.spät.Änd. ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch zustimmungsbedürftige Verordnungen zu bestimmen, (1) bei Geräten und Bestandteilen von Geräten Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zusätzlich Angaben zu machen, (2) zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Geräten festzulegen. Hierauf basieren die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) vom 30.10.1997 (BGBl I 2616) m.spät.Änd., die Händler und Lieferanten verpflichtet, elektrische Haushaltsgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen etc.) mit einheitlichen Etiketten und ergänzenden Produktinformationen zu versehen (Angaben zum Verbrauch von Energie, Wasser, Chemikalien oder sonstiger Ressourcen) sowie die Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV) vom 3.6.1998 (BGBl I 1234), die die Hersteller von netzgetriebenen elektrischen Haushaltskühl-, -tiefkühl- und -gefriergeräten sowie deren Kombinationen verpflichtet, dass jedes in Verkehr gebrachte Gerät den maximal zulässigen Energieverbrauchswert einhält, der sich aus dem in Anhang I der Richtlinie 96/57/EG angegebenen Verfahren ergibt.

Lexikon der Economics. 2013.

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